Sorgfalt ist für Sie nicht nur Pflicht – sondern Standard


Überprüfung nach kantonalen Richtlinien (SODK Ost+)

Auch für soziale Organisationen wird es immer anspruchsvoller, auf dem Markt zu bestehen. Nicht zuletzt, weil sie den behördlichen Richtlinien Genüge tun müssen und auf unterschiedliche monetäre Quellen angewiesen sind. Der unternehmerische Faktor Qualität gewinnt dabei an Bedeutung. Als unabhängige Zertifizierungsstelle überprüfen wir die Qualitätsstandards in sozialen Institutionen gemäss den jeweiligen kantonalen Vorgaben.

 

Nutzen Sie Qualitätsstandards zu Ihrem Vorteil

Auch soziale Einrichtungen wie Behinderteninstitutionen sind je länger je mehr dem freien Markt ausgesetzt und müssen sich nicht nur behaupten, sondern regelrecht positionieren. Könnten in diesem unternehmerischen Sinne die kantonalen Qualitätsauflagen nicht nur eine leidige Pflicht, sondern eine Möglichkeit sein, die Marktfähigkeit seiner Institution zu verbessern? Eine offizielle Überprüfung ist – im besten Sinne des Wortes – ein Qualitätsausweis und besitzt eine nicht zu unterschätzende Aussenwirkung. Mit dem offiziellen Nachweis, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wird, steigt der gute Ruf. Qualität fördert das Image – in der Gesellschaft und bei den Behörden.

 

Warum Ihnen bereits die Zertifizierung hilft

Die kantonalen Standards stellen in Behinderteninstitutionen eigentliche Führungs- und Steuerungsinstrumente dar. Sie wirken nach innen und nach aussen. Durch Abbildung der Prozesse bei der Überprüfung schafft man Transparenz in Unternehmen und verbessert die Zusammenarbeit, die Zuständigkeiten werden eindeutig geklärt, die Abläufe optimiert und die Leistung wird verbessert. Dadurch können Zeit, Ressourcen und Geld eingespart werden. Effiziente und effektive Prozesse vermitteln Sicherheit und bilden Vertrauen. Das Vertrauen wächst bei den Mitarbeitenden, den Heimbewohnern, den Arbeitenden in den Werkstätten, ihren Bezugspersonen und bei den Besuchern in Tagesstätten. Qualität wird im Alltag sichtbar und Qualität strahlt aus. Auch bei privaten Spendern und Geldgebern steigert die ausgewiesene Qualitätssicherheit das Vertrauen in die jeweilige Einrichtung. So wird der Faktor Qualität in Behinderteninstitutionen zu einem Erfolgsfaktor, der neue Geldquellen zum Fliessen bringen lassen kann.

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Gerne stehen wir Ihnen persönlich, via
E-Mail oder am Telefon +41 56 622 00 54 zur Verfügung.

Verlässlich an Ihrer Seite: SWISO

Bei der Überprüfung von Qualitätsstandards in Behinderteninstitutionen arbeiten für uns konsequenterweise nur Auditoren, die mit ihrer langjährigen Erfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen die jeweiligen betriebswirtschaftlichen Besonderheiten exakt einschätzen können und die zugleich die kantonalen Auflagen berücksichtigen und gezielt erfüllen. Unsere Auditprogramme in Behinderteninstitutionen obliegen derselben Sorgfalt und Professionalität wie die Planung und Durchführung der Prozesse im Rahmen von ISO 9001. Die Qualität der Verlässlichkeit ist für uns ein permanenter Anspruch − und für unsere Kunden ein Garant für Sicherheit und ausgewiesene Fachkompetenz.

 

Was ist die SODK Ost+?
Nach dem Inkrafttreten des IFEG am 1. Januar 2008, obliegt die Aufsicht als auch Finanzierung sozialer Einrichtungen für invalide Personen den Kantonen. Zahlreiche Kantone haben deswegen eigene Qualitätsstandards für Behinderteneinrichtungen erlassen. Insbesondere die Kantone der Deutschschweiz haben sich dazu bekannt, künftig die betreffenden Institutionen nach den Forderungen von SODK Ost+ zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Diese wegbereitenden Qualitätsrichtlinien sind ein Gemeinschaftswerk der Sozialdirektoren der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau (SODK Ost+) sowie des Kantons Zürich (SODK Ost+). Die Qualitätsrichtlinien der SODK Ost+ legen die Basis dafür, dass eine Behinderteneinrichtung sowohl als modernes Unternehmen wie auch als soziale Einrichtung ihrem Leistungsauftrag gerecht wird. Diese Standards beinhalten und definieren detailliert die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Erlebnisqualität einer Behinderteneinrichtung: Sie beleuchten unter anderem Aspekte wie strategische Ausrichtung, operative Führung, Finanzierung, Personalmanagement, Leistungen, Betreuungsbedarf bis hin zur Infrastruktur. Qualitätsstandards durchdringen und beeinflussen das ganze Unternehmen. Damit eine Einrichtung vom jeweiligen Kanton eine Anerkennung gemäss IFEG und allfällige Unterstützungsgelder erhält, muss sie die geforderten Standards erfüllen und die Qualitätssicherung gewährleisten: Das jeweilige Qualitätsmanagement muss alle relevanten Bereiche umfassen.